Rechtsanwältin Angelika Schabram >

Vergütung

Vergütung

Die Abrechnung der Rechtsanwaltsvergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit.

In sozialrechtlichen Angelegenheiten werden die anwaltlichen Gebühren innerhalb festgelegter Betragsrahmengebühren abgerechnet.

In Einzelfällen können Gebührenvereinbarungen getroffen werden.

Brauchen Sie anwaltliche Hilfe, haben aber nicht die finanziellen Mittel um die Anwaltsvergütung bezahlen zu können, gibt es verschiedene Hilfsmöglichkeiten:

Finanzierung

  • Beratungshilfe

    Der Staat übernimmt die Anwaltsgebühr für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung. Hierfür benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort erhalten. Dort müssen Sie angeben, für welche Rechtsangelegenheit Sie anwaltliche Hilfe benötigen und Ihre Einkommensnachweise vorlegen.

    Den Beratungshilfeschein sollten Sie zur anwaltlichen Erstberatung mitbringen.

  • Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

    Der Staat übernimmt Ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten für gerichtliche Verfahren. Es hängt von Ihrer Leistungsfähigkeit ab, ob Sie angefallene Kosten in Raten an den Staat zurückzahlen müssen oder ob Ihnen ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

    In familienrechtlichen Verfahren heißt die staatliche Hilfe Verfahrenskostenhilfe.

    Bei der Beantragung von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe bin ich Ihnen gerne behilflich.

  • Ratenzahlungsvereinbarung

    Sollten Sie weder Beratungshilfe noch Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, bin ich in Einzelfällen auch bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen zu treffen.

  • Rechtsschutzversicherung

    Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, nehme ich unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt auf und rechne mit Ihrer Versicherung ab im Rahmen der vertraglich vereinbarten Rechtsschutzbedingungen.

Ihre Fragen zu Kosten und Gebühren beantworte ich Ihnen gerne auch unverbindlich und kostenfrei in einem persönlichen Gespräch. Scheuen Sie sich nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen.

info@kanzlei-schabram.de Kontaktieren Sie mich gerne.
+49 (0) 7221 995954 Telefonische Terminvereinbarung