Rechtsanwältin Angelika Schabram > Rechtsgebiete >

Zivilrecht, allgemein

Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen bei vertraglichen Leistungsstörungen und sonstigen schädigenden Ereignissen.

Vertragliche Leistungsstörungen bestehen dann, wenn Sie mit der Vertragserfüllung durch Ihren Vertragspartner, aus welchen Gründen auch immer, nicht zufrieden sind.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erfasse ich zunächst den Sachverhalt und prüfe dann, welche rechtlichen Ansprüche Ihnen zustehen.

Ansprüche aus Vertragsverletzung können zum Beispiel entstehen

  • bei Arzthaftung,
  • bei Nicht- oder Schlechterfüllung von Kauf-, Miet- oder anderen Verträgen.

Sie können auch Ansprüche gegen Dritte haben, mit denen Sie in keiner vertraglichen Beziehung stehen. Zum Beispiel:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall
  • Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Sie sich gegen Sie erhobene Ansprüche zur Wehr setzen wollen.
Ich prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten und werde mit Ihnen zusammen sachlich Problemlösungen erarbeiten und klar und deutlich, in jedem Stadium der Auseinandersetzung, Ihre Interessen formulieren.